Park-Ordnung

Wir bitten Sie, die nachfolgenden Regeln unserer Parkordnung, zu beachten, um dadurch Mißstimmigkeiten auszuschließen. Damit Sie einen angenehmen und ­erlebnisreichen Tag im Vogelpark Steinen verbringen können, bitten wir um Beachtung folgender Hinweise.

  1.  Der Vogelpark Steinen ist ein anerkannter Natur- und Erlebnispark. Einige Vogelarten im Park sind vom Aussterben bedroht und werden hier ­besonders gepflegt und geschützt. Bitte die Wege nicht verlassen.

  2. Wegen dem differenzierten Futterbedarf  ist die Tierfütterung im Park nicht gestattet, weil sonst Krankheiten entstehen können. Zu den Fütterungs­Zeiten der Berberaffen um 12 + 16 Uhr erhält man Futter gratis aus dem Früchte-Eimer.

  3. Die Vögel + Tiere sind an Parkbesucher gewöhnt, trotzdem ist eine gewisse Schutzzone ­erforderlich.

  4. Es darf nichts in die Volieren und Außen­gehege gesteckt oder geworfen werden.

  5. Das Ärgern der Tiere und gar Übersteigen der ­Gehegezäune ist untersagt.

  6. Im Park müssen Hunde an die Leine. Hunde ­haben keinen Zutritt zu den Frei­gehegen und zu der Falkner-Arena. Damit eine ­ungestörte Greifvogel-Flugshow ­möglich ist, ­müssen Parkbesucher mit Hund den ­Zugang über den mit Hundesymbolen markierten Weg nutzen, siehe Parkplan (Zugang gegenüber dem Arateich). Vor der Falkner-Arnea können Sie Ihren Hund während der Flugshow an der Schutzwand anbinden.

  7. Damit die Greifvögel während der Flugshow nicht abgelenkt werden, ist Essen und Trinken hier ­verboten.

  8.  Bei den zwei Kinderspielplätzen können sich die Kinder austoben. Doch auch hier vertrauen wir auf die Sorgfaltspflicht der Eltern/Betreuer. Eltern haften für ihre Kinder.

  9. Bei den Mini-Skootern handelt es sich um KleinFahrzeuge, die wegen dem kleinen Motor nur von einem Kind genutzt werden können.

  10.  Bei Nichtbeachtung der Parkordnung erfolgt der Parkverweis, mutwillige Beschädigungen führen zur Anzeige. Wir hoffen, dass dies nicht eintreten wird und danken recht herzlich für Ihre Unterstützung.