Parkordnung des Vogelpark Steinen

Parkordnung

Lieber Parkbesucher, lieber Gruppen-Betreuer,

wir freuen uns über Ihren Besuch. Damit Sie mit Ihren Kindern oder Schülern einen angenehmen und erlebnisreichen Tag im Vogelpark Steinen verbringen können, bitten wir um Beachtung folgender Hinweise:

1. Der Vogelpark Steinen ist ein anerkannter Natur-und Erlebnispark. Einige Vogelarten sind vom Aussterben bedroht und werden hier besonders gepflegt und geschützt. Deshalb bitten wir darauf zu achten, dass Wege nicht verlassen und Tiere nicht erschreckt werden.

2. Wegen des differenzierten Futterbedarfs ist die Fütterung im Park verboten, weil sonst Krankheiten entstehen können.

3. Die Vögel und Tiere sind an Parkbesucher gewöhnt, trotzdem ist eine gewisse Schutzzone dringend erforderlich.

4. Es darf nichts in die Volieren oder Außengehegen gesteckt oder geworfen werden.

5. Das Ärgern der Tiere und gar Übersteigen der Gehegezäune ist strengstens untersagt.

6. Das Betreten der einzelnen Freigehege und Volieren geschieht auf eigene Gefahr!

7. Hunde sind willkommen, müssen aber im Park an der kurzen Leine geführt werden. Hunde haben keinen Zutritt zum Sittichhaus, Affengehege, Kängurugehege und zur Falknerei. Damit eine ungestörte Greifvogel-Flugshow möglich ist, müssen Parkbesucher mit Hund den Zugang zur Falknerei über den mit Hundesymbolen markierten Weg nutzen, siehe Parkplan (Zugang gegenüber dem Arateich). Vor der Falknerei-Arena können Sie Ihren Hund während der Flugshow an der Schutzwand anbinden.

8. Bei den Spielplätzen können sich die Kinder austoben. Doch auch hier vertrauen wir auf die Sorgfaltspflicht der Eltern, bzw. Betreuer. Die Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

9. Bei den Mini-Skootern handelt es sich um Kleinfahrzeuge, die wegen des kleinen Motors nur von einem Kind genutzt werden dürfen (bis max. 50kg). Der Motor oder die Achse werden sonst beschädigt.

10. Die Parkseilbahn darf aus Sicherheitsgründen nur mit einer Person besetzt werden (bis max. 90 kg).

11. Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten. Das Grillen ist nur auf den ausgeschriebenen Grillplätzen erlaubt.

12. Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.) und Feuerwerkskörpern sowie Rauschmitteln ist auf und vor dem Gelände des Vogelpark Steinen nicht gestattet.

13. Den Anordnungen des Personals des Vogelpark Steinen ist im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs Folge zu leisten. Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Musikgeräten ist untersagt.

14. Aufgrund von ungünstigen Witterungsverhältnissen (Regen, Eisregen, Schneefall o. ä.) kann es im Park zu Rutschgefahr kommen. Gäste werden deshalb darauf hingewiesen, im gesamten Parkgebiet die notwendige Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen und vorhandene Handläufe zu benutzen.

15. Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie davon nicht entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden die Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.

16. Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Auftretende Schäden/Verletzungen sind
unverzüglich der Park-Kasse zu melden.

 

Verhaltensregeln in der Falknerei:

1. Hunde sind ruhig und kurz hinter der Schutzwand anzubinden.

2. Die Falknerei-Arena ist kein Spielplatz! Fußballspielen, herumrennen und das Klettern und Springen auf den Sitzbänken ist verboten.

3. Bitte keine Essenssachen und Getränke während der Flugshow zu sich nehmen. Auch nicht rauchen.

4. Während der Flugshow bitte auf den Sitzen bleiben und keine Arme oder sonstige Gegenstände (Schirme) in die Luft halten.

5. Bitte keine Steine werfen oder sonstige Gegenstände.

6. Kinderwägen bitte an den Rand stellen und Signalfahnen entfernen.

7. Kleingegenstände bitte nicht unachtsam liegen lassen.

8. Filmaufnahmen über die gesamte Länge des Flugprogrammes sind nur mit Genehmigung der Geschäftsleitung in schriftlicher Form erlaubt.

9. Füttern der Vögel ist strengstens untersagt.


Verhaltensregeln im Berberaffen-Freigehege:

1.
Betreten auf eigene Gefahr!

2. Keine selbst mitgebrachten Futtersachen verfüttern. Sie erhalten Futter gratis aus dem Futter-Eimer.

3. Bitte keine Berberaffen anfassen oder ärgern.

4. Hunde müssen draußen bleiben.

5. Kinderwägen müssen draußen bleiben.

6. Sicherheitsabstand von ½ Meter zu den Berberaffen einhalten.

7. Wege nicht verlassen.

8. Kleinkinder bitte an die Hand nehmen.

9. Im Freigehege nicht rennen und schreien.


Bitte denken Sie daran, dass wir im Falle einer Zuwiderhandlung und eines dadurch verursachten Unfalls keine Haftung übernehmen.

Bei Nichtbeachtung der Parkordnung erfolgt der Parkverweis.
Die mutwilligen Beschädigungen führen zur Anzeige.

Wir hoffen, dass dies nicht eintreten wird und danken für Ihre Unterstützung.

Vogelpark Steinen  |  Geschäftsleitung